Die Impfung gegen schwere Verläufe einer Coronaerkrankung für besonders gefährdete Personen, Personen ab 65 Jahren und Personen mit Trisomie 21 wird weiterhin empfohlen.
Ab heute Freitag ist die Isolationspflicht für Infizierte sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in den Gesundheitseinrichtungen aufgehoben. Aufgrund der hohen Fallzahlen gelten einzelne Massnahmen bis Ende April.
Seit heute sind alle Corona-Schutzmassnahmen aufgehoben. Die FMH empfiehlt das Tragen von Schutzmasken in Arztpraxen bis mindestens Ende April.
Der Bundesrat hebt die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen ab 1. April auf. Im Kanton Bern gilt die Maskenpflicht in Spitälern und Altersheimen sowie für die Spitex bis Ende April.
Die meisten Coronamassnahmen wurden quasi über Nacht aufgehoben. Auch die Homeoffice-Empfehlung und die Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Doch einige Firmen wollen die neu entdeckte Flexibilität auch in Zukunft beibehalten.
Der Kanton Bern verlängert die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler von der 1. bis 4. Klasse. Zugleich ändert er vorübergehend und befristet den Zugang zum Privatunterricht vom Kindergarten bis zur 4. Klasse.