Keine Maskenpflicht mehr im ÖV
01.04.2022 Coronavirus, Kanton, Business, Volkswirtschaft, Saanenland, Schweiz, KonzertAb heute Freitag ist die Isolationspflicht für Infizierte sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in den Gesundheitseinrichtungen aufgehoben. Aufgrund der hohen Fallzahlen gelten einzelne Massnahmen bis Ende April.
Es ist kein Aprilscherz. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, die letzten Massnahmen auf den 1. April aufzuheben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 sei eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt», schreibt der Bundesrat.
Eine Gefährung «wenig wahrscheinlich»
Dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung sei es in den letzten Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -patienten auf den Intensivstationen gekommen, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen sei, begründet der Bundesrat seinen Entscheid. Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit sei in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lasse sich aber nicht zuverlässig abschätzen. «Das Coronavirus Sars-CoV-2 wird höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden.» Es sei damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.
Übergangsphase bis Frühling 2023
Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Strukturen müssten so weit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gelte insbesondere für das Testen, das Impfen, das Contact Tracing, die Überwachung und die Meldepflicht der Spitäler.
Zurück zur normalen Aufgabenteilung von Bund und Kantonen
Mit dem Wechsel in die normale Lage wechseln die meisten Aufgaben in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie zurück in die Hauptverantwortung der Kantone, so wie es das Epidemiengesetz vorsehe. Grundsätzlich seien die Kantone zuständig dafür, Massnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten anzuordnen und untereinander zu koordinieren.
Im Kanton Bern gelten einzelne Massnahmen aufgrund der hohen Fallzahlen bis Ende April (siehe Kasten).
SwissCovid-App wird vorübergehend deaktiviert
Der Bundesrat hat auch beschlossen, die SwissCovid-App vorübergehend zu deaktivieren. Mit der Aufhebung der Isolationspflicht seien die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben. Der Betrieb der SwissCovid-App könne aber rasch wieder aufgenommen werden, falls die epidemiologische Situation dies erfordere. Deshalb würden die notwendigen Informatik-Infrastrukturen im Hintergrund weiterhin aufrechterhalten. Die auf den Systemen des Bundes befindlichen Benutzerdaten werden vernichtet.
PD/ANITA MOSER
Kanton Bern
Derzeit seien die Fallzahlen nach wie vor sehr hoch und der Pandemieverlauf aufgrund der neuen Lockerungen unsicher. Der Regierungsrat habe deshalb beschlossen, einzelne Massnahmen auf kantonaler Ebene weiterzuführen.
Weiterhin Maskenpflicht im Gesundheitsbereich
Im Gesundheitsbereich gilt die Maskentragpflicht in den Spitälern sowie in den Alters- und Pflegeheimen bis Ende April 2022. Dieselbe Frist gilt für die ambulante Pflege (Spitex-Organisationen).
Für Arztpraxen wird eine Maskentragpflicht empfohlen. Im Justizvollzug werden die wenigen noch bestehenden Massnahmen ebenfalls bis Ende April 2022 verlängert. Die Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.
Arztzeugnis nach positivem PCR-Test erst ab fünftem Tag einfordern
Weil der Bundesrat die behördlich angeordnete Isolation bei Coronainfektionen aufgehoben hat, rechnen die Sozialpartner im Kanton Bern mit einem Anstieg der Arztbesuche. Diese seien nicht medizinisch begründet, sondern fänden einzig wegen des Arztzeugnisses statt, schreibt die Volkswirtschaftskommission. Um die Gesundheitseinrichtungen zu entlasten, empfehlen die Sozialpartner den Arbeitgebenden weiterhin, bei Vorliegen eines positiven PCR-Tests ein Arztzeugnis erst ab dem fünften Tag der krankheitsbedingten Absenz einzufordern.
PD/ANITA MOSER