Zweite Booster-Impfung für Reisende wird auf eigene Kosten möglich

  14.06.2022 Coronavirus

Personen, z.B. Reisende, die ihr ablaufendes Covid-Zertifikat erneuern möchten, können eine zweite Booster-Impfung machen. Diese erfolgt auf eigene Kosten. Zugelassen sind Personen ab zwölf Jahren, deren erste Booster-Impfung vor mindestens vier Monaten durchgeführt worden ist. Die Impfungen werden auch in Apotheken angeboten.

Die zweite Booster-Impfung wird ausserhalb einer Empfehlung durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) oder das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verabreicht und ist somit off-label. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern folgt mit der Zulassung zur zweiten Booster-Impfung zu Selbstkosten dem Entscheid des Bundesrates von heute.

Zurzeit wird eine zweite Booster-Impfung nur für schwer immundefiziente Personen empfohlen. Für andere Personengruppen wird die zweite Auffrischimpfung vom BAG und der EKIF gegenwärtig aus epidemiologischer und medizinischer Sicht nicht empfohlen. Die bisher verfügbaren Studien sowie der epidemiologische Verlauf haben gezeigt, dass der Schutz durch die erste Booster-Impfung vor schweren Erkrankungen und Hospitalisationen nach wie vor gut ist.

Die Kostenpflicht bezieht sich lediglich auf die zweite Booster-Impfung, die freiwillig, z.B. für Reisen, gemacht wird. Für schwer immundefiziente Personen ist die zweite Booster-Impfung empfohlen und somit nach wie vor kostenlos. Kostenlos sind zudem Impfungen für die Grundimmunisierung (erste und zweite Impfdosis) und die erste Booster-Impfung.

Die Impftermine für die zweite Booster-Impfung sind nicht über VacMe buchbar. Sie müssen direkt bei den Apotheken und weiteren Impforten vereinbart werden.

Reisende sind gebeten, sich auf der BAG-Seite und bei ihrem Zielland über die Gültigkeitsdauer ihres Zertifikats zu informieren und was sie tun können, wenn dieses bald abläuft.

PD GESUNDHEITS-, SOZIAL- UND INTEGRATIONSDIREKTION

Eine Auflistung aller Impforte findet sich unter www.be.ch/wo-impfen-bern.

 


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