Bundesrat hebt fast alle Massnahmen auf

  18.02.2022 Saanenland, Hotellerie / Gastronomie, Gesundheitswesen, Coronavirus, Schweiz, Volkswirtschaft, Gesellschaft

Seit gestern Donnerstag sind fast alle Coronamassnahmen aufgehoben. Einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie die Isolation bleiben noch bis Ende März.

Seit gestern Donnerstag, 17. Februar sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022. Danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Positive Entwicklung
Die epidemiologische Lage entwickle sich weiter positiv, dank der hohen Immunität in der Bevölkerung sei eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich, schreibt der Bundesrat. Damit seien für den Bundesrat die Voraussetzungen für eine rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gegeben.

Arbeitgebende für Schutz zuständig
In Absprache mit dem Bundesrat wurden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.

Mit der Aufhebung der Homeoffice-Empfehlung des BAG entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Homeoffice und das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. «Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen.» Die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden gelten bis Ende März.

Bis 31. März: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten
Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, behält der Bundesrat zwei Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage bis Ende März bei. Je nach Viruszirkulation sei eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. «Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen», hält der Bundesrat fest. Es stehe den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. «Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon.»

Entwickelt sich die epidemiologische Lage wie erwartet, tritt die Verordnung auf den 1. April 2022 ausser Kraft und es erfolgt eine Rückkehr in die normale Lage.

EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt
Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Die Schweiz stelle aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Denn es müsse davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen würden. «Die Kantone haben – wie von ihnen gewünscht – weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.»

Kanton Bern zieht nach …
Der Regierungsrat des Kantons begrüsst die Entscheide des Bundesrates, die Coronamassnahmen weitgehend zu lockern und hat in Anlehnung an die Bundesratsentscheide die kantonalen Vorgaben angepasst.

Die Test- und Zertifikatspflicht für das Gesundheitspersonal sowie für Besucherinnen und Besucher von Spitälern sowie Pflege-, Behinderten-, Kinder- und Jugendheimen wurde aufgehoben. «Institutionen, die weiterhin an der Test- und Zertifikatspflicht festhalten, müssen es den Mitarbeitenden ohne gültiges Zertifikat ermöglichen, sich regelmässig testen zu lassen», schreibt der Regierungsrat.

Im Kanton gilt die Maskentragpflicht zusätzlich für in der ambulanten Pflege tätige Personen, namentlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Spitex-Organisationen während der Ausübung ihrer Tätigkeit, insbesondere, wenn sie bei einer Patientin oder einem Patienten zu Hause sind.

Die Maskentragpflicht an allen Schulen wird aufgehoben. «Besonders gefährdete Personen sollten sich weiterhin aktiv schützen – zum Beispiel durch das Maskentragen, heisst es in der Medienmitteilung.

… und mahnt zur Vorsicht
Aufgrund der breiten Lockerungsschritte könne sich die Bevölkerung fast uneingeschränkt bewegen und es sei mit deutlich mehr direkten Kontakten zu rechnen. «Dadurch erhöht sich das Ansteckungsrisiko durch das Coronavirus. Die Gesundheitsdirektion bittet die Bevölkerung, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten und sich bei Krankheitssymptomen rasch testen zu lassen.» Die Isolationsvorschriften seien einzuhalten, das Contact-Tracing sei weiterhin aktiv. «Auch wenn die allgemeine Maskentragpflicht aufgehoben wurde, ist es empfehlenswert, bei grösseren Menschenansammlungen und in Innenräumen weiterhin freiwillig eine Schutzmaske zu tragen», mahnt die Kantonsregierung.

PD/ANITA MOSER

Die Testmöglichkeiten im Kanton werden laufend aktualisiert unter www.be.ch/wo-testenbern. https://tinyurl.com/2p9797kx


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