Die Schweiz legt an Tempo zu
01.05.2020 Business, Schule, Hotellerie / Gastronomie, Coronavirus, Kultur, Politik, Gewerbe, SportDer Weg zurück in die Normalität nimmt Form an: Nicht nur die obligatorischen Schulen und Läden öffnen am 11. Mai, sondern auch Restaurants, Museen oder Bibliotheken. Abstands- und Hygienevorschriften gelten bis auf Weiteres, Ansammlungen von mehr als fünf Personen bleiben verboten. Bis Ende August dürfen keine Grossveranstaltungen stattfinden.
«Wir gehen in der Schweiz einen Mittelweg», betonte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien. Diesen Weg habe der Bundesrat seit Beginn der Corona-Krise eingeschlagen. «Wir haben versucht, den Schutz der Bevölkerung und die Bedürfnisse der Wirtschaft miteinander zu vereinbaren. Wir gehen weder leichtsinnig noch übervorsichtig vor, sondern wir bleiben realistisch. Wir öffnen nicht überstürzt, sondern Schritt für Schritt.» Das Hauptziel der ersten Phase war, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Das sei dank der Bevölkerung gelungen. «Jetzt sind wir in einer neuen Phase: Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben.» Auch jetzt gehe der Bundesrat besonnen vor, öffne Schritt für Schritt, «weil es noch Zeit braucht, bis es eine Impfung und Medikamente gegen das Virus gibt».
Schritt für Schritt
Seit dem 27. April haben Coiffeure, Baumärkte, Blumenläden oder Physiotherapien geöffnet. Bereits vor Ostern hat der Bundesrat angekündigt, dass ab dem 11. Mai wieder alle Läden sowie die obligatorischen Schulen wieder öffnen können. Weil sich die Ansteckungen verlangsamen, habe der Bundesrat am Mittwoch für die Kultur, den Sport und Restaurants Lockerungen beschlossen. Ab dem 8. Juni folgen in einem dritten Schritt weitere Bereiche. Simonetta Sommaruga: «Voraussetzung für jeden nächsten Schritt ist allerdings, dass es keinen Rückschlag gibt. Daher bleiben die Verhaltensregeln wichtig: Händewaschen und Abstand halten.» Jede Öffnung ist an ein Schutzkonzept geknüpft. «Alle Betriebe und Einrichtungen müssen ein Schutzkonzept haben, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abstützt», schreibt der Bundesrat.
Restaurants dürfen am 11. Mai öffnen
Früher als geplant, dürfen Restaurants bereits ab dem 11. Mai öffnen – unter strengen Bedingungen. «Hygiene- und Distanzregeln müssen eingehalten werden», betonte Bundesrat Alain Berset. Die Betriebe müssen ein Schutzkonzept vorlegen. In einer ersten Etappe sind maximal vier Gäste pro Tisch oder Eltern mit eigenen Kindern erlaubt. Zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig und die Gäste müssen sitzen. «Es ist nur so umsetzbar», betonte Berset. Über weitere Schritte werde der Bundesrat am 27. Mai entscheiden, diese seien abhängig von der weiteren Entwicklung.
Am 11. Mai werden auch alle Läden und Märkte wieder öffnen können. Die Umsetzung sollte keine grossen Probleme bereiten. «Die Schutzkonzepte bestehen schon und es gibt auch bereits Erfahrungen mit den Lebensmittelläden.» Berset mahnte, es brauche nun auch mehr Geduld. «Abstand halten bedeutet auch mal warten müssen.»
Museen, Bibliotheken, Archive, Fitnesscenter können ebenfalls ab dem 11. Mai öffnen. In diesen Einrichtungen könnten die Abstands- und Hygieneregeln einfach umgesetzt und die Personenströme gut kanalisiert werden, begründet Berset. Botanische Gärten und Zoos bleiben hingegen bis am 8. Juni geschlossen.
Unterricht: Umsetzung liegt bei den Kantonen und Gemeinden
In Primar- und Sekundarschulen darf ab dem 11. Mai wieder Präsenzunterricht durchgeführt werden. Dafür habe das BAG zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Vorgaben für Schutzkonzepte festgelegt, informierten die Behörden. Auch seien der wissenschaftliche Beirat (Science Taskforce) sowie weitere Expertinnen und Experten konsultiert worden. «Die Kantone und Gemeinden werden bis zum 11. Mai die Umsetzung regeln und dabei die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen», betonte Berset. Die Schulen erhielten die Möglichkeit, den Unterricht im Klassenzimmer flexibel zu gestalten.
Musikunterricht mit bis zu fünf Personen
An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen wieder abgehalten werden. Dies gilt auch für den Musikunterricht. Prüfungen könnten durchgeführt werden, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten würden. «Präsenzveranstaltungen in grösseren Gruppen dürfen voraussichtlich ab dem 8. Juni wieder stattfinden.»
Kantone entscheiden über schriftliche Maturaprüfungen
Ob dieses Jahr schriftliche Maturaprüfungen stattfinden, liegt in der Kompetenz der Kantone, wie Bundesrat Guy Parmelin betonte. «Die kantonalen Gymnasien können dieses Jahr auch auf die schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten, nachdem die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) bereits beschlossen hatte, die mündlichen Prüfungen nicht durchzuführen», erläuterte der Bundesrat. Er entspreche damit dem Antrag der EDK. Hingegen wird die Berufsmaturität 2020 ganz auf Erfahrungsnoten basierend erworben. Hier ist der Bund allein zuständig.
Sporttrainings ab 11. Mai möglich
Auch im Sport werden die Massnahmen gelockert. Sportministerin Viola Amherd: «Ab dem 11. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln, stattfinden.» Auch Bergführer können ihre Arbeit wieder aufnehmen, ebenfalls Schwimmbäder können öffnen. Immer unter der Voraussetzung, dass sie die Hygiene- und Abstandsmassnahmen einhalten, wie Amherd erklärte. Im Leistungssport gelten weniger starke Einschränkungen, insbesondere dürfen Trainings auch mit mehr als fünf Personen stattfinden. Der Bundesrat sieht zudem vor, in den Profiligen den Spielbetrieb unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab 8. Juni 2020 zuzulassen.
Grossveranstaltungen bis Ende August verboten
Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August 2020 verboten. Damit wolle der Bundesrat Planungssicherheit schaffen, erklärte Alain Berset. An Grossveranstaltungen sei das Übertragungsrisiko stark erhöht und die Rückverfolgung einer Ansteckung nicht möglich. Die Hygienemassnahmen und Abstandsregeln könnten zumeist nicht eingehalten werden. Vor den Sommerferien werde der Bundesrat die Lage neu beurteilen. Dabei berücksichtige er die Politik der anderen Staaten. Am 27. Mai entscheide er zudem, ab wann kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen wieder möglich sein werden.
Einreisebeschränkungen werden schrittweise gelockert
Der Bundesrat will die Corona-bedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise lockern, wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärte. Ab dem 11. Mai sollen zunächst die vor dem 25. März eingereichten Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. Für Schweizer und EU-Bürger soll ab diesem Datum zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. «Die Grenzkontrollen bleiben hingegen bestehen.» Von Ferienplänen im Ausland rät der Bundesrat ab. «Ich rufe die Schweizerinnen und Schweizer dazu auf, ihre Ferien in der Schweiz zu verbringen», so Keller-Sutter.
Masken empfohlen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann
Das Angebot im öffentlichen Verkehr wird ab dem 11. Mai wieder erhöht. Mit mehr Passagieren ist deshalb zu rechnen. Die Behörden und die SBB empfehlen, überall dort eine Maske zu tragen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Eine andere Normalität
«Wir kehren teilweise ins normale Alltagsleben zurück, aber es ist eine andere Normalität, die jetzt kommt», betonte Berset. «Vieles wird gelockert am 11. Mai, das kann aber nur funktionieren, wenn alle mitmachen und wenn alle auch in Zukunft die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Wenn die ganze Bevölkerung mitzieht, wenn alle Verantwortung übernehmen, haben wir eine gute Chance für eine positive Entwicklung.
PD/ANITA MOSER
ALLE NEUANSTECKUNGEN RÜCKVERFOLGEN
Um die Epidemie langfristig einzudämmen, hat der Bund ein Konzept für die Eindämmungsphase (containment) erarbeitet. Sobald die Zahl der Neuansteckungen genügend gesunken ist, sollen alle Kantone mittels Befragungen die Übertragungsketten wieder flächendeckend rückverfolgen (contact tracing). Sie sollen infizierte Personen frühzeitig entdecken und dafür sorgen, dass alle Personen mit Symptomen sich testen lassen können und nicht nur wie bisher die besonders gefährdeten oder hospitalisierten Personen. Positiv getestete Personen werden isoliert, wer mit ihnen Kontakt hatte wird informiert und unter Quarantäne gestellt. Diese muss eingehalten werden, um die Infektionsketten zu unterbrechen.
Das Testen von Personen mit leichten Symptomen, die keiner Risikogruppe angehören, ist Teil der epidemiologischen Kontrolle. Diese Kosten gehen deshalb zu Lasten der Kantone. Das Testen von Personen mit schweren Symptomen oder erhöhtem Komplikationsrisiko wird wie bis anhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Das EDI hat zudem aufgrund der raschen technischen Entwicklung entschieden, den Tarif für die Analyse zu Lasten der OKP auf den 30. April 2020 auf 95 Franken zu senken.
PD
DIE FREIWILLIGE APP UNTERSTÜTZT DIE EINDÄMMUNG DER EPIDEMIE
Der Bevölkerung soll eine digitale Applikation zur Verfügung gestellt werden, die Bluetooth-Funktechnik verwendet und ihre Nutzer informiert, wenn sie zu lange in der Nähe von Infizierten gestanden sind. Diese App wird derzeit durch die Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne zusammen mit dem Bund und der Science Taskforce entwickelt. Die Betroffenen können sich anschliessend über die Infoline des BAG beraten lassen. Der Gebrauch der App ist freiwillig, die eigenen Daten sind allein für die Benutzer einsehbar und es werden keine Personendaten oder Ortsangaben genutzt. Ausserdem wird die App nur während der Dauer der Krise eingesetzt. Diese Grundprinzipien müssen aus Sicht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)
und der nationalen Ethikkommission NEK garantiert sein.
PD