Revidiertes Strassengesetz tritt in Kraft

  12.01.2024 Region

Im Juni 2023 hat der Grosse Rat eine Änderung des Strassengesetzes beschlossen. Damit werden die Mountainbikerouten den übrigen Velowegnetzen für die Freizeit gleichgestellt und vom Kanton Bern mitfinanziert. Zudem trägt der Kanton künftig die Kosten für kantonale Velowege des Alltagsverkehrs, die gemäss Sachplan ausnahmsweise über Gemeinde- oder Privatstrassen geführt werden müssen. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat nun auch die Strassenverordnung angepasst und die Ausführungsbestimmungen zu den neuen gesetzlichen Grundlagen festgelegt. Das revidierte Strassengesetz und die Verordnung treten per 1. Februar 2024 in Kraft.

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