Erläuterungen zu den Geschäften

  02.08.2023 Saanen, Politik, Gemeinde

Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 25. August, 20 Uhr, Kirche Saanen

1. Gesundheitsnetz Simme Saane: Gemeindebeiträge
Die Stimmberechtigten der politischen Gemeinden im Obersimmental und im Saanenland entscheiden im Rahmen von ausserordentlichen Gemeindeversammlungen am 25. August 2023 über folgende Frage:

Wollen Sie im Rahmen des Verteilschlüssels Ihrer Wohngemeinde
• dem Betriebszuschuss zugunsten der Gesundheit Simme Saane AG für den Betrieb des integrierten Versorgungsmodells Gesundheitsnetz Simme Saane mit einem Akutspital mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag in der Höhe von Fr. 726’935 pro Jahr an die insgesamt Fr.1,5 Mio. ab dem Jahr 2025 und
• dem Aufbau- und Entwicklungskredit für die Zeitperiode von 2024 bis 2028 zugunsten der Gesundheit Simme Saane AG mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag in der Höhe von Fr. 161’541 pro Jahr an die insgesamt Fr. 300’000 für den Aufbau und die Entwicklung des integrierten Gesundheitsnetzes Simme Saane mit einem Akutspital zustimmen?

Die Übernahme der oben erwähnten Geschäftstätigkeit ab dem Jahr 2025 sowie Beitragszahlungen kommen unter folgenden Voraussetzungen zur Anwendung:
1. Alle Gemeinden aus der Region Obersimmental und Saanenland stimmen dieser Vorlage zu.

2. Der Grosse Rat des Kantons Bern stimmt sowohl einer Bürgschaft (Fr. 20,0 Mio.) als auch einer Kreditlimite von bis zu Fr. 13,0 Mio. zugunsten der GSS zu.

Ausgangslage
Um die Gesundheitsversorgungsstrukturen im Simmental und Saanenland verstärkt auf die künftigen, regionalen Anforderungen und Bedürfnisse auszurichten und auch die Versorgung mit einem Akutspital sicherzustellen, wurde im Oktober 2019 von folgenden Gemeinden die Gesundheit Simme Saane AG (nachfolgend «GSS») gegründet: (alphabetische Reihenfolge) Boltigen, Därstetten, Diemtigen, Erlenbach i.S., Gsteig, Lauenen bei Gstaad, Lenk, Oberwil i.S., Saanen, St. Stephan und Zweisimmen. Diese Gemeinden bilden das Aktionariat.

Die Stimmbevölkerung im Obersimmental und Saanenland hatte im Rahmen von Konsultativabstimmungen Ende 2021 und Anfang 2022 mit klarer Mehrheit der Entwicklung eines integrierten Gesundheitsversorgungsmodells unter einem Dach, welches auch ein Angebot stationärer Spitalleistungen umfasst, zugestimmt und damit der GSS den Auftrag zur entsprechenden Konzeptionierung erteilt.

Gesundheitsnetz Simme Saane
Heute werden die Angebote und Dienstleistungen im Rahmen der Gesundheitsversorgungsstrukturen durch mehrere Institutionen erbracht. Das integrierte Versorgungsmodell Gesundheitsnetz Simme Saane ist als Holding-Struktur geplant. Das Spital Zweisimmen und die Betriebe der Alterswohnen STS AG im Simmental und Saanenland werden in zwei zu gründende Aktiengesellschaften integriert, welche von der Gesundheit Simme Saane AG als Holdinggesellschaft gehalten werden. Diese Schwestergesellschaften werden unter der strategischen Vorgabe der GSS operativ eigenständig geführt. Die GSS wählt als Aktionärin die Verwaltungsräte der beiden Tochtergesellschaften. Im Falle einer finanziellen Schieflage oder drohendem Konkurs einer der beiden Tochtergesellschaften kann diese ohne Gefährdung der anderen saniert oder abgewickelt werden.

Der Zusammenschluss soll die Erschliessung und Nutzung zusätzlicher Synergien ermöglichen; so ist u.a. auch vorgesehen, die Querschnittsfunktionen (ICT, Finanz- und Rechnungswesen, Logistik, etc.) der einzelnen Betriebe ab dem 1. Januar 2025 organisatorisch schrittweise in eine zentral koordinierte Geschäftsstelle zu überführen. So werden die Betriebe von administrativen Aufgaben entlastet und profitieren von Synergien bei den unterstützenden Funktionen.

Mit der Maternité Alpine und der Spitex Saane-Simme wurden durch die GSS Absichtserklärungen unterzeichnet. Die Integrationsmodalitäten sollen nach erfolgter Volksabstimmung vom 25. August 2023 zwischen der GSS und diesen Partnerorganisationen konkretisiert werden. Im Rahmen der zu führenden Verhandlungen soll u.a. mit den genannten Partnerorganisationen entschieden werden, in welche der beiden Schwestergesellschaften die Maternité Alpine und die Spitex Saane-Simme juristisch eingebracht werden oder ob für sie ebenfalls eigene Tochtergesellschaften gegründet werden sollen.

Das Projekt «Gesundheitsnetz Simme Saane» sieht einen Spitalneubau vor. Ein Sanierungsbericht für die bestehende Spitalinfrastruktur in Zweisimmen aus dem Jahr 2011 wurde letztes Jahr aktualisiert. Gemäss dieser umfassenden Analyse erfüllt das Spital die gegenwärtigen betrieblichen Anforderungen und die künftigen, insbesondere baulichen Anforderungen nicht. Im Rahmen der Projektarbeiten wurde ein Vorprojekt in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob mit den zur Verfügung stehenden Mitteln von Fr. 27,0 Mio. ein Spitalneubau realisierbar ist. Nach dem Ansatz «Design-to-Cost» wird der Spitalneubau so geplant und konstruiert, dass das Kostenziel eingehalten wird. Nach diesem Ansatz kommt ein erfahrenes Planungsbüro zum Schluss, dass ein Spitalneubau mit 24 Zimmern in der Höhe von Fr. 27,0 Mio. (inkl. MWST) finanzier- und realisierbar ist. Das erarbeitete Vorprojekt wird im Falle eines positiven Abstimmungsresultates am 25. August 2023 weiterentwickelt und mit dem Erweiterungsprojekt der Alterswohnen STS AG am Standort Zweisimmen abgestimmt.

Volksabstimmung vom 25. August 2023
Die Gemeinden (alphabetische Reihenfolge) Boltigen, Gsteig, Lauenen, Lenk, Saanen, St. Stephan und Zweisimmen entscheiden auf der Basis dieser Vorlage an ihren ausserordentlichen Gemeindeversammlungen am 25. August 2023 einerseits über einen jährlich wiederkehrenden, finanziellen Beitrag in der Höhe von Fr. 1,5 Mio. ab dem 1. Januar 2025 u.a. an die nicht gedeckten Kosten für Vorhalte- und Netzwerkleistungen des integrierten Versorgungsmodells Gesundheitsnetz Simme Saane mit einem Akutspital sowie andererseits über einen jährlich wiederkehrenden Beitrag in der Höhe von Fr. 300’000 für den Aufbau und die Entwicklung des Gesundheitsnetzes Simme Saane für die Periode 2024–2028. Damit soll die nachhaltige Gesundheitsversorgung in der Region mit einem Akutspital sichergestellt werden. Die Beiträge pro Gemeinde werden auf der Basis der Einwohnerzahl und der Logiernächte festgelegt, wobei die Standortgemeinde des Spitals vorweg einen jährlichen Pauschalbeitrag von zehn Prozent übernimmt. Der Verteilschlüssel wurde bereits in der Konsultativabstimmung im Jahr 2021 vorgelegt.
Die Übernahme der oben erwähnten Geschäftstätigkeit sowie Beitragszahlungen kommen nur unter folgenden Voraussetzungen zur Anwendung:

1. Alle Gemeinden aus der Region Obersimmental und Saanenland stimmen dieser Vorlage zu.

2. Der Grosse Rat des Kantons Bern stimmt sowohl einer Bürgschaft (Fr. 20,0 Mio.) als auch einer Kreditlimite von Fr. 13,0 Mio. zugunsten der GSS zu.

Stellungnahmen des Kantons
Am 22. März 2023 hat sich der Gesamtregierungsrat in einer Aussprache grundsätzlich für die Unterstützung eines solchen Projektes in Form einer Bürgschaft und eines Darlehens ausgesprochen. Der Gesamtregierungsrat wird sich aber erst aufgrund eines definitiven Antrags der GSS abschliessend positionieren und über die Unterbreitung eines Antrags an den Grossen Rat befinden. Der definitive Antrag wurde Ende Juli eingereicht.

Die Geschäftsleitung der «Bergregion Obersimmental-Saanenland» hat Regierungsrat Pierre Alain Schnegg um eine Stellungnahme bezüglich der Versorgungsnotwendigkeit des Spitals Zweisimmen im Falle der Ablehnung des vorliegenden Geschäftes durch die Bevölkerung des Obersimmentals und Saanenlandes gebeten. Der Regierungsrat hat wie folgt geantwortet:

«Mit der Übergabe des Projekts an die GSS AG wurde auch vereinbart, dass, sofern die Finanzierung des Betriebs nicht sichergestellt werden kann – was auch einen Beitrag der Gemeinden bedingt – die stationäre Spitalversorgung in Zweisimmen nicht weiterbetrieben werden kann und ein ambulantes Gesundheitszentrum aufgebaut wird. An dieser Ausgangslage hat sich nichts geändert. »
Er ergänzt dazu, «(… dass) sich in den vergangenen 10 Jahren (seit der Einführung der «Distanzkomponente») Art und Umfang der medizinischen Versorgung stark verändert haben. Ehemals stationäre Leistungen werden dank des medizintechnischen Fortschritts zunehmend in den ambulanten Sektor verlagert und ein stationärer Aufenthalt ist heute häufig nicht mehr nötig.» «Bei einem negativen Volksentscheid würde von der Spital STS AG ein ambulantes Gesundheitszentrum aufgebaut.»

Vorteile des Gesundheitsnetzes Simme Saane
Die Umsetzung des Modells «Gesundheitsnetz Simme Saane» legt den Grundstein für eine nachhaltige, zugängliche und finanzierbare Gesundheitsversorgung in der Region Simmental und Saanenland.

Nicht nur für das Spital, sondern auch für Alters- und Pflegeheime sowie die Spitex stellen die vielfältigen und komplexen Entwicklungen im Gesundheitswesen grosse Herausforderungen dar. Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung entsteht ein erhöhter Versorgungsbedarf und die Anforderungen an die Koordination der Leistungserbringenden werden steigen. Einem integrierten Versorgungsmodell, wie es das Gesundheitsnetz Simme Saane vorsieht, kommt dadurch eine hohe Bedeutung zu.

Die hausärztliche Grundversorgung ist aufgrund von Praxisaufgaben mehrerer Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet. Gespräche für Nachfolgelösungen zeigen auf, dass Hausarztpraxen ohne die Unterstützung durch ein naheliegendes Akutspital kaum mehr auskommen. Die Grundversorgung der Bevölkerung in der Region ist ohne hausärztliche Versorgung und ohne Akutspital gefährdet.

Risiken der Gemeinden
Trägerin des integrierten Versorgungsmodells Gesundheitsnetz Simme Saane mit dem Spital ist die GSS. In der finanziellen Verantwortung für das Projekt steht somit die GSS. Im Falle einer drohenden Überschuldung steht der Verwaltungsrat der GSS in der Pflicht, umfassende Sanierungsmassnahmen zu beschliessen, um den Konkurs abzuwenden. Die GSS ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, deren Aktionärinnen die Gemeinden der Region Simmental und Saanenland sind. Die Gemeinden müssen als Aktionärinnen bei finanziellen Verlusten der Aktiengesellschaft kein zusätzliches Kapital in die Aktiengesellschaft nachschiessen. Soweit nicht durch widerrechtliche Handlungen der GSS oder deren Organe Gläubiger zu Schaden kommen (Staatshaftung), haften die Gemeinden nur mit ihrem Einsatz für ihre Aktienbeteiligung. Sollte die GSS infolge fehlender Finanzierbarkeit des Projektes des integrierten Versorgungsmodells Gesundheitsnetz Simme Saane mit einem Spital in finanzielle Schwierigkeiten geraten, so trägt bei einem Konkurs der Kanton Bern im Rahmen seiner Bürgschaften und des allfälligen Kreditausfalls ein finanzielles Risiko.

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde Saanen
Im Finanzplan 2023–2027 der Einwohnergemeinde Saanen sind ab dem Jahr 2025 jeweils Fr. 650’000 pro Jahr für die Betriebsbeiträge vorgesehen. Zusätzlich ist man davon ausgegangen, dass im Jahr 2025 neues Aktienkapital von Fr. 5,2 Mio. für den Bau des neuen Spitals einbezahlt werden müsste. Mit der nun vorliegenden Variante geht die GSS davon aus, dass der Bau nicht mit Geldern der Gemeinden finanziert wird. Somit würde die Erfolgsrechnung der Gemeinde ab dem Jahr 2024 wie folgt belastet: (siehe Tabelle 1)

Sämtliche Beiträge gelten als Betriebsbeiträge und sind demzufolge vollständig der Erfolgsrechnung zu belasten. Diese Kosten für die Gemeinde Saanen werden von der Finanzkommission als finanziell tragbar beurteilt.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung wie folgt:

– Zustimmung zum Betriebszuschuss zugunsten der Gesundheit Simme Saane AG für den Betrieb des integrierten Versorgungsmodells Gesundheitsnetz Simme Saane mit einem Akutspital mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag in der Höhe von Fr. 726’935 an die insgesamt Fr. 1,5 Mio. pro Jahr ab dem Jahr 2025 und die

– Zustimmung zum Aufbau- und Entwicklungskredit für die Zeitperiode von 2024 bis 2028 zugunsten der Gesundheit Simme Saane AG mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag in der Höhe von Fr. 161’541 an die insgesamt Fr. 300’000 pro Jahr für den Aufbau und die Entwicklung des integrierten Gesundheitsnetzes Simme Saane mit einem Akutspital.

Detailliertere Informationen können der ausführlichen Abstimmungsbotschaft sowie weiteren Dokumenten der GSS auf der Webseite der Gemeinde Saanen (www.saanen.ch) entnommen werden. Zudem können diese Dokumente in Papierform während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Saanen, Verwaltungsdirektion eingesehen oder bezogen werden. Auf Anfrage werden sie auch per Post zugestellt: Tel. 033 748 92 20 oder E-Mail: [email protected]

2. Attraktivitätssteigerung öffentlicher Verkehr für Einheimische für vier Jahre: Kredit
Bewilligung eines Rahmenkredits von Fr. 2’182’000 für die Jahre 2024–2027

Seit mehreren Jahren wird in unserer Destination eine ÖV-inklusive-Lösung für Gäste und Einheimische angestrebt. Aufgrund der Komplexität der Umsetzung konnte bis dato noch keine praktikable Lösung gefunden werden. Mit der Gstaad Card ist für die Übernachtungsgäste ein solches Angebot eingeführt worden. Bisher war der öffentliche Verkehr während der Wintersaison in den Skipässen integriert. Aufgrund der Vertragsbeendigung ist dieses Angebot Ende Winter 2022/23 ausgelaufen.

Die Gemeinde Saanen bietet im Moment für Schüler, Lernende und Studenten bis 25 Jahre eine Vergünstigung für Libero-Abos, GA und Einzelbillette an. Zudem werden die Schülertransporte (dies betrifft Schüler bis zur Beendigung der Schulpflicht in der Volksschule) mit dem ÖV (Jahresabos, Monatskarten und Mehrfahrtenkarten) mit maximal Fr. 395 pro Schuljahr und pro Schüler durch die Gemeinde mitfinanziert. Die durch die Gemeinde Saanen finanzierten «Schultaxis» und der ÖV kosteten für das Schuljahr 2021/ 2022 Fr. 322’227, wovon der Kanton Bern Fr. 96’668 (30 Prozent der Gesamtkosten) übernommen hat.

Um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu steigern sowie dessen Integration im Skiabo und das Angebot der Gstaad Card (teilweise) zu kompensieren, hat der Gemeinderat von Saanen beschlossen, zu den bisherigen Vergünstigungen neu einen ÖV-Beitrag für Einheimische auszurichten.

ÖV-Beitrag
Der künftige ÖV-Beitrag soll auf die Preisbasis eines Halbtax-Abos abgestützt werden. Deshalb kann dieser, im Zusammenhang mit allfälligen Tarifanpassungen der SBB, jährlich variieren. Aufgrund der momentanen Tarife ergibt dies folgende Gemeindebeiträge:

–> Jugendliche bis 25 Jahre haben pro Jahr einen Gemeindebeitrag von 100 Prozent an ein Halbtax-Abo zugute (entspricht zurzeit einem Beitrag von Fr. 120.–).

–> Erwachsenen ab 25 Jahren steht pro Jahr ein Gemeindebeitrag von 50 Prozent an ein Halbtax-Abo zugute (entspricht zurzeit einem Beitrag von Fr. 92.50).

Der Ausrichtung des ÖV-Beitrags soll an folgende Bedingungen geknüpft werden:
• Jugendliche bis 25 Jahre, die bereits von der Vergünstigung der Abonnemente für Kinder und Jugendliche profitieren, sind für diesen Beitrag nicht berechtigt.
• Der ÖV-Beitrag kann beim Kauf von Abonnementen (Halbtax, Libero, GA usw.) geltend gemacht werden.
• Der Abo-Preis muss gleich oder höher sein als der Gemeindebeitrag.
• Mehrfahrtenkarten, Einzelbillette, Tageskarten, Klassenwechsel etc. sind ausgeschlossen.
• Der Gemeindebeitrag wird jährlich einmalig und als Ganzes ausbezahlt. Es gibt keine Restguthaben und/oder Teilbezüge. –> Motto: «Entweder wird der ganze Gemeindebeitrag beim Kauf eines Abos auf einmal bezogen oder gar nicht.»
• Eine Kumulation von verschiedenen Abos, um auf den Gesamtbetrag zu kommen, ist nicht möglich.

Wie bereits mit der heutigen Vergütung der Vergünstigung der Abonnemente für Kinder und Jugendliche erfolgt die Auszahlung des ÖV-Beitrags auf Gesuch hin, wenn die Quittung des Abo-Kaufs vorgelegt und bei der Finanzverwaltung eingefordert wird. So kann sichergestellt werden, dass der «Einheimischen-Status» korrekt überprüft werden kann. Auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2023 ist der ÖV-Beitrag einzuführen und soll als Versuchsphase für vier Jahre (2024– 2027) gelten.

Finanzielle Auswirkungen
Gemäss dem Bruttoprinzip sind Kosten für alle Einheimischen und laut den aktuellen Tarifen zu ermitteln. Diese Werte sind theoretischer Natur und dienen zur Berechnung des Rahmenkredits. Die effektiven Kosten sind davon abhängig, wie viele der Bevölkerung den ÖV-Beitrag beziehen werden und wie sich die Tarife entwickeln. Daraus ergibt sich folgende Kostenermittlung: (siehe Tabelle 2)

Der jährliche Betrag von Fr. 545’500 ist der Erfolgsrechnung zu belasten und verändert das jeweilige Ergebnis entsprechend.

Beurteilung Finanzkommission
Aufgrund der Kredithöhe wurde vorgängig die finanzielle Tragbarkeit durch die Finanzkommission überprüft. Sie kommt zum Schluss, dass der Kredit finanziell tragbar ist und zuhanden der Gemeindeversammlung beantragt werden kann.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Genehmigung eines Rahmenkredits für vier Jahre, 2024–2027, von insgesamt Fr. 2’182’000 für den ÖV-Beitrag für Einheimische der Gemeinde Saanen.

3. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).

Saanen, 2. August 2023
Der Gemeinderat von Saanen


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