«Das Recht auf freie Meinungsäusserung gilt auch noch nach einer Abstimmung»

  18.06.2024 Leserbriefe

Ich bin ziemlich irritiert, dass eine ehemalige grosse Figur der Schweizer Medienbranche eine Journalistin für ihren Kommentar in AvS (Nr. 46, 11. Juni 2024) dermassen angreift. Das Recht auf freie Meinungsäusserung gilt – soviel ich weiss – auch noch nach einer Abstimmung. ...


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