Sensibilisieren, bevor der Mist zum Thema wird

  05.02.2024 Lauenen

Der Reit- und Fahrverein Gstaad-Saanenland (RFV) ruft Reiter und Reiterinnen dazu auf, auf allen Reit- und Wanderwegen der Gemeinde Lauenen die Pferdehaufen beim Reiten zu räumen. Die Gemeinden des Saanenlandes begrüssen das.

KEREM S. MAURER
Es ist ein Mist mit dem Mist. Egal ob es Hinterlassenschaften von Hunden, Katzen, Pferden oder wem auch immer sind: Sobald sie auf Wegen herumliegen, ärgern sich jene, die den Weg nutzen wollen. Um diesem Ärger entgegenzuwirken haben sich die Kutscher und einige Reiter in Lauenen entschlossen, die Sache selber in die Hand zu nehmen und die Hinterlassenschaften ihrer Pferde wegzuräumen. Und sie haben diesbezüglich den RFV kontaktiert. «Zusammen mit den Kutschern und einigen Reitern in Lauenen haben wir beschlossen, dass es an der Zeit ist, auch in Lauenen dieselbe Regelung einzuführen, die in Saanen schon lange gilt», erklärt Sarah Matti, die beim Reit- und Fahrverein Gstaad-Saanenland für die Reitwege zuständig ist. Der Sinn dahinter ist simpel: Weg mit dem Mist, damit die Wege sauber und für die Reiter weiterhin offen bleiben.

Verhaltenskodex für Reiter und Fahrer
Der Schweizerische Verband für Pferdesport «swiss equestrian» hat betreffend die korrekte Entsorgung von Pferdemist während des Ausreitens die Broschüre «Verhaltenskodex für Reiter und Fahrer im Gelände und im Strassenverkehr» herausgegeben. Darin steht unter Punkt 8: «Beseitigen von Pferdemist ist für Reiter/Fahrer Ehrensache. In bewohnten Gebieten muss der Pferdemist entfernt werden, es spielt keine Rolle, ob das Pferd während des Ausritts oder bei einer Rast Mist hinterlässt, die Pferdeäpfel müssen geräumt werden.» Sarah Matti ergänzt: «Und sicher auf hochfrequentierten Strassen, Wanderwegen und den gemeinsamen Loipen im Winter.»

Was sieht das Gesetz vor?
Claudia Minkowski, Vorsteherin des Amtes für Wasser und Abfall (AWA), teilt auf Anfrage mit: «Während der kantonale Gesetzgeber bei den Hunden Regelungen kennt – Hundegesetz mit der Verpflichtung, den Hundekot zu beseitigen oder Hundetaxen zur Finanzierung des Reinigungsaufwandes und so weiter – bestehen bezüglich der Pferde und deren Exkremente und ganz allgemein bezüglich deren teilweise starker Inanspruchnahme der Strassen und Wege keine expliziten Bestimmungen.» Rösseler im Kanton Bern könnten nur dann zum Wegräumen des Pferdemistes im öffentlichen Raum verpflichtet werden, wenn dies in einem Gemeindereglement so festgehalten sei. Es stelle sich namentlich die Frage, ob Gemeinden gestützt auf die Strassengesetzgebung (Art. 67, SG, siehe Kasten) von den Tierhaltern Gebühren für die Reinigung und Instandsetzung von Schäden erheben könnten.

Gemeinden begrüssen die Initiative
Man habe schon das eine oder andere Mal in Lauenen über das Thema Pferdemist gesprochen, sagt Lauenens Gemeindeverwalter Hansueli Perreten. Es sei aber nicht so schlimm, dass man Massnahmen ergreifen müsste. «Aber wir begrüssen es sehr, dass die Reiter von sich aus initiativ werden, um die Wege sauber zu halten», betont er. Ähnlich klingt es in Gsteig. «Darüber haben wir noch nie sprechen müssen», sagt Paul Reichenbach, Gemeindeschreiber von Gsteig. Er findet es «positiv und imagefördernd, wenn sich die Reiter um die Hinterlassenschaften ihrer Tiere kümmern». In Saanen habe man bei Anlässen wie der Gstaad-Züglete oder dem Polo-Umzug die anschliessende Reinigung mit dem Werkhof organisiert, sagt Verwaltungsdirektor Roman Gimmel und zeigt sich angetan vom Vorgehen des RFV.

Koexistenz klappt grösstenteils
Im Winter sei die Pferdemist-Situation mit der Hundekot-Problematik vergleichbar. Aber nicht gar so schlimm, weil Pferde Vegetarier seien, findet Jan Brand, Leiter Infrastrukturen bei Gstaad Saanenland Tourismus (GST). Dennoch habe es in den letzten Jahren sehr wenig Beschwerden wegen Pferdemist gegeben. «Im Sinne von ‹no news are good news› kann man sagen, dass die Koexistenz zwischen Reitern, Wanderern und Bikern grösstenteils funktioniert. Sicherlich auch, weil Reiten ein Nischenprodukt ist und Reiter nicht in grosser Zahl unterwegs sind», so Brand.

Wie wird Pferdemist korrekt entsorgt?
«Pferdekot darf ausserhalb von bewohntem Gebiet und sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, am Feldrand abgelagert werden. Dabei sollte man darauf achten, dass dieser nicht auf erntereife Futterflächen wie etwa nachgewachsene Wiesen gelangt», sagt Claudia Minkowski. Und Sarah Matti ergänzt: «Ich habe immer eine Schaufel und einen Sack in der Satteltasche dabei, so kann ich die Pferdeäpfel beiseite schaufeln oder mitnehmen – je nach Situation.» Und sie gibt zu bedenken, dass man nicht in jeder Situation absteigen kann, wenn ein Pferd äpfelt oder dass man es als Reiter vielleicht gar nicht mitbekommt. «In solchen Fällen macht es Sinn, wenn man nach dem Ausritt noch einmal nachschaut und etwaige Hinterlassenschaften wegräumt.»

Im Mettlenwäldli, am Flugplatz und im Umfeld von Reitställen sei die Sache mit dem liegengelassenen Mist ein aktuelles Thema, räumt Sarah Matti ein und fügt hinzu: «Bevor der Ärger weitere Kreise zieht, wollen wir vorbeugen. Unsere Absicht ist es, die Reiterinnen und Reiter zu sensibilisieren, dass sie die Hinterlassenschaften ihrer Pferde wann immer möglich wegräumen.» Mit dem Ziel, unsere Wanderwege auch in Zukunft bereiten zu


STRASSENGESETZ ARTIKEL 67

1 Wer eine Strasse übermässig verunreinigt und sie nicht sofort reinigt, trägt die Kosten der Reinigung.
2 Wer eine Strasse beschädigt oder übermässig abnutzt, trägt die Kosten für die Wiederherstellung.


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