Gesundheitsversorgung kommt nicht vom Fleck
03.01.2024 ZweisimmenDie Entwicklung der regionalen Gesundheitsversorgung wird mit einer weiteren Hürde konfrontiert: Die Beschwerde von Lauener Bürgern ist zwar legitim, doch bezweifelt die Gemeindepräsidentin von Lauenen, ob sie der Sache wirklich dienlich ist.
KEREM S. MAURER
Gegen Lauenens unentschiedenes Abstimmungsergebnis betreffend Mitfinanzierung des integrierten Versorgungsmodells der Gesundheit Simme Saane (GSS AG) vom 19. November legten Lauener Bürger Beschwerde ein. Das Pro-Komitee «Gesundheitsnetzwerk» äusserte in einer Medienmitteilung seinen Unmut über die Intervention der Gemeinde Gsteig in den Abstimmungskampf und über das gemeinsame Communiqué der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) und der Spital STS AG (wir haben berichtet). Auch die IG Spitalversorgung Simmental/Saanenland stört sich in ihrer Mitteilung am «Vorpreschen» der Gemeinde Gsteig. Ihre Fremdstudie habe «elementare Fehleinschätzungen aufzeigen wollen», was zusammen mit dem «mit schwersten Anschuldigungen befrachteten Flugblatt» Teile der Bevölkerung in Zweifel versetzt habe.
GSS AG bleibt auf Stand-by
«Mit Beschwerden ist immer zu rechnen», sagt René Müller, Sprecher jener Gemeinden, die das Gesundheitsnetzwerk der GSS befürworteten. Er erklärt, dass Beschwerden zu demokratischen Prozessen gehörten und man innerhalb von 30 Tagen immer mit solchen rechnen müsse, egal ob es sich um Abstimmungsresultate oder Baugesuche handle. Ähnlich sieht dies auch Stephan Hill, Verwaltungsratspräsident der GSS AG. Für ihn ist die Beschwerde «absolut legitim». Er hält fest, dass das Abstimmungsresultat von Lauenen noch keine Gültigkeit habe. An dieser Stelle drängt sich die Frage auf, ob es denn die GSS AG noch gibt oder ob diese bereits aufgelöst wurde? «Wir werden bestimmt nicht den Stecker ziehen, so lange man nicht genau weiss, wie es weitergeht», sagt Hill und bekräftigt: «Die GSS bleibt auf Stand-by».
Auch Lauenens Gemeindepräsidentin Ruth Oehrli ist von der Beschwerde nicht überrascht. Sie sei im Vorfeld von den Beschwerdeführenden über deren Absicht in Kenntnis gesetzt worden, sagt sie, und: «Ich bezweifle aber, ob diese Beschwerde der Sache tatsächlich dienlich ist.»
Es ging um Sachinformationen
Die Beschwerde des Pro-Komitees Gesundheitsnetzwerk richtet sich zwar insbesondere gegen die Intervention der Gemeinde Gsteig, beanstandet aber auch, der Kanton und die Spital STS AG hätten erst die Beschwerdefrist abwarten müssen, bevor sie mit ihrem gemeinsamen Communiqué an die Öffentlichkeit treten. Ebenso kritisiert das Pro-Komitee, die STS AG würde Personal aus Zweisimmen nach Thun abwerben. Die IG Spitalversorgung Simmental/Saanenland geht in ihrer Mitteilung noch einen Schritt weiter und fordert gar einen neuen Spitalanbieter.
Hätten Kanton und STS AG die Beschwerdefrist abwarten müssen? GSI-Pressesprecher Gundekar Giebel verweist auf das Communiqué und erklärt: «Es waren reine Sachinformationen.» Dabei sei es einerseits um die Mitteilung gegangen, dass der Kanton der Spital STS AG den Auftrag erteilt habe, ein ambulantes Versorgungskonzept zu erarbeiten. Und andererseits sei es wichtig gewesen, den Mitarbeitenden des Spitals Zweisimmen zu sagen, dass sie sich keine Sorgen machen müssten. Auch die Spital STS AG verweist auf Anfrage auf genannte Mitteilung. «Dazu gibt es keine weiteren Ergänzungen. Wichtig ist die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und diese gilt es zu gewährleisten», teilt Mirjam Huber, Leiterin Unternehmenskommunikation und Marketing der Spital STS AG, mit.
Unabsehbare Verzögerung
«So lange bezüglich der Beschwerde des Pro-Komitees Gesundheitsnetzwerk kein endgültiger Entscheid gefällt worden ist, ist das Abstimmungsergebnis von Lauenen nicht rechtskräftig», teilt Regierungsstatthalter Michael Teuscher mit. Momentan sei man im Schriftwechsel mit den Beschwerdeführenden, die sich dazu äussern könnten. Darauf würde die Sachlage beurteilt, was allenfalls zu einem weiteren Schriftwechsel führen könne. Erst dann befinde das Regierungsstatthalteramt als erste Instanz über die Beschwerde. «Im Falle einer Ablehnung kann die Beschwerde bis ans Bundesgericht weitergezogen werden», so Teuscher. Einen Zeithorizont in dieser Sache zu nennen, sei absolut unmöglich.
- Anm. der Redaktion: In der ersten Version stand geschrieben, dass das Pro-Komitee «Gesundheitsnetzwerk» die Beschwerde eingereicht habe, das ist falsch. Es waren Personen mit Wohnsitz in Lauenen. Wir bitten um Entschuldigung.-