Ein Mann aus Belgien musste sich vor dem Strafrichter in Thun wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten. Urteil: sieben Monate bedingte Freiheitsstrafe, zwei Jahre Probezeit und sieben Jahre Landesverweis.
Ein 38-jähriger, geständiger Täter, dem mitunter versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen wurde, ist laut psychiatrischem Gutachten schuldunfähig. Das Gericht verlängerte die Sicherheitshaft und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an.
Nicht milde zwölf, sondern harte 56 Monate muss der Jurist und Ex-Regierungsratsgatte Franz A. Zölch (73) ins Gefängnis, wenn es nach dem Willen der Generalstaatsanwältin geht. Vor dem Berner Obergericht fand am Freitagmorgen die Berufungsverhandlung statt.