AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 17.10.2023

  17.10.2023 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Römisch-katholische Kirchgemeinde Gstaad

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 19. November 2023, 11:00 Uhr

Traktanden:

1. Begrüssung, Genehmigung der Traktanden
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Protokoll der Kirchgemeinde‑ versammlung vom 18. Juni 2023
4. Budget und Steuerfuss 2024
5. Orientierung Neubau Pfarrhaus Gstaad
6. Neuwahl Abgeordnete/r Landeskirchenparlament für die Legislatur 2024‑2028
7. Verschiedenes

Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 18. Juni 2023 sowie das Budget 2024 können an folgenden Orten eingesehen werden:

• Pfarramtssekretariat, Gstaad
(Tel.: 033 744 11 41)
• Eva Regli, Zweisimmen
(Tel.: 033 722 33 23)
• Michèle Kuhnen, Lenk
(Tel.: 033 733 18 27)

Gstaad im Oktober 2023

Der Kirchgemeinderat


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-095

eBau-Nr. 2023-3127

Baugesuchsteller: Philipp Schwenter, Bergmattenstrasse 116, 3777 Saanen‑ möser
Projektverfasserin: Cornelia Imo‑ bersteg, Bächlenstrasse/Bifang 11, 3753 Oey‑Diemtigen
Bauvorhaben: Wiederaufbau Wohn‑ haus und Scheunenanbau, Neubau Jauchegrube und Mistplatz
Strasse/Ort: Bergmattenstrasse 116, Saanenmöser
Parzelle: 1102
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Wohn‑ und Ökonomiebaute
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Bauvorha‑ ben ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 17. Oktober bis 16. November 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten so‑ wie auf die aufgestellten Profile ver‑ wiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwal‑ tung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lasten‑ ausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilli‑ gung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvor‑ schriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nach‑ barn zu entschädigen, wenn die Beein‑ trächtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegeh‑ ren innerhalb der Einsprachefrist an‑ zumelden.
Saanen, 10. Oktober 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gastgewerbepublikation
Gesuchsteller:
Andante AG, Herrn Yvan Letzter, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vorhaben: Restaurant Rialto: Verlän‑ gerung der generellen Überzeitbewil‑ ligung für die Lounge im Untergeschoss

Betriebsart: Öffentlicher Gastgewer‑ bebetrieb mit Alkoholausschank (be‑ stehend)
Öffnungszeiten bestehend: Montag bis Sonntag bis max. 2 Uhr des folgen‑ den Tages (generelle Überzeit)
Öffnungszeiten neu: Montag bis Sonntag bis max. 3 Uhr des folgenden Tages (generelle Überzeit)
Standort: Gstaad, Promenade Nr. 54, Parzelle Nr. 380
Baugebiet: Dorfkernzone DK8
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saa‑ nen
Einsprachestelle: Regierungsstatt‑ halteramt Obersimmental‑Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 9. November 2023. Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwie‑ sen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwah‑ rungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.

Der Stv. Regierungsstatthalter von Obersimmental‑Saanen: Thomas Blum


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-086

(eBau-Nr. 2023-15302)
Baugesuchsteller:
STWG Parz. 1774, v.d. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Archi‑ tektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Um‑ und Ausbau von bestehendem Wohnhaus mit Scheu‑ nenteil
Strasse/Ort: Chäleweg 3, 3792 Saa‑ nen
Parzelle: 1774
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Erweiterung altrecht‑ liche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG), Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzgebiet, Schutzobjekt: Gewäs‑ serschutzbereich Au, erhaltenswertes Objekt
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone/Art. 64 BauV, Unterschreitung, Fensterfläche/Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 10. Oktober 2023 bis 9. November 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten so‑ wie auf die aufgestellten Profile ver‑ wiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwal‑ tung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lasten‑ ausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilli‑ gung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvor‑ schriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nach‑ barn zu entschädigen, wenn die Be‑ einträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichs‑ begehren innerhalb der Einsprache‑ frist anzumelden.
Saanen, 10. Oktober 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-151.001

(eBau-Nr. 2022-17607)
Baugesuchsteller:
Pierre Loeb‑Pi‑ card, Cour Saint‑Pierre 7, 1204 Géneve
Projektverfasser: Bagnoud‑Roppa Architecture, Rte de Rawyl 30, 3963 Crans‑Montana
Bauvorhaben: Um‑ und Ausbau des bestehenden Chalets (noch nicht be‑ willigt)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verringerung der geplan‑ ten, neuen Nutzfläche
Strasse/Ort: Bodenstrasse 99, 3792 Saanen

Parzelle: 4911
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrecht‑ liche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG), Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone, Art. 41c GschV, Bauvorhaben im Gewässer‑ raum
Einsprachefrist: vom 10. Oktober 2023 bis 9. November 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die auf‑ gelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur ge‑ gen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwal‑ tung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lasten‑ ausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilli‑ gung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvor‑ schriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nach‑ barn zu entschädigen, wenn die Beein‑ trächtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegeh‑ ren innerhalb der Einsprachefrist an‑ zumelden.
Saanen, 10. Oktober 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Gsteig

Gebührentarif zum Abwasserentsorgungsreglement

Änderungen – Genehmigung

Die Änderungen im Gebührentarif von Art. 1 betr. Baukostenindexanpassung wurden vom Gemeinderat von Gsteig am 22. August 2023 beschlossen.
Die neuen Bestimmungen werden rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Gemäss Artikel 45 der Kantonalen Ge‑ meindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird diese Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der abgeänderte Gebührentarif zum Abwasserentsorgungsreglement kann bei der Gemeindeverwaltung eingese‑ hen oder gegen einen Unkostenbeitrag bezogen werden. Zudem ist das Regle‑ ment auf der Homepage www.gsteig.ch aufgeschaltet.
Gsteig, 17. Oktober 2023

Der Gemeinderat


Gemeinde Lauenen

Gemeinde-Urnenabstimmung

Am Sonntag, 19. November 2023 kom‑ men folgende Vorlagen zur Abstim‑ mung:

Abstimmungsvorlagen
1. Gesundheitsnetz Simme Saane

Beschlussfassung über eine jährlich wiederkehrende finanzielle Beteili‑ gung von Fr. 54’999.– ab dem Jahr 2025 an die GSS AG für den Betrieb zur nachhaltigen Sicherung des in‑ tegrierten Versorgungsmodells «Gesundheitsnetz Simme Saane» mit einem Akutspital sowie über einen Kredit von Fr. 12’222.– pro Jahr für die ersten fünf Jahre (2024 bis 2028) für den Aufbau und die Entwicklung des integrierten Ge‑ sundheitsnetzes Simme Saane

2. Budget 2024
Orientierung über den Finanzplan 2023–2028

Festsetzung Steueranlagen und Gebührenansätze, Genehmigung Bud‑ get 2024

Abstimmungsmaterial
Das Abstimmungsmaterial (Stimm‑ rechtsausweis, Stimmzettel sowie die Informationsbroschüre) wird allen Stimmberechtigten zusammen mit den Unterlagen für einen allfälligen zweiten Wahlgang bei den Ständerats‑ wahlen spätestens bis 9. November 2023 zugestellt.

Bestimmungen für die Gemeinde-Urnenabstimmung
Es können alle Schweizerbürgerinnen und ‑bürger teilnehmen, die am Ab‑ stimmungstag das 18. Altersjahr zu‑ rückgelegt haben, mündig und seit mindestens drei Monaten in der Ge‑ meinde Lauenen angemeldet sind. Nicht zugestellte oder verloren gegan‑ gene Stimmausweise können bis Don‑ nerstag, 16. November 2023, 16.30 Uhr, nachgefordert werden. Später eintreffende Begehren werden nicht mehr berücksichtigt.

Briefliche Stimmabgabe
Es wird auf die Weisungen auf dem Stimmmaterialkuvert verwiesen.

Persönliche Stimmabgabe/Abstimmungslokal
Die Stimme kann auch persönlich im Stimmlokal abgegeben werden. Das Stimmlokal in der Gemeindeverwal‑ tung Lauenen ist wie folgt geöffnet: Sonntag, 19. November 2023, 10–12 Uhr.
Lauenen, 17. Oktober 2023
Der Gemeinderat Lauenen


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