Urnenabstimmung Gsteig: Fragen und Antworten zu den Traktanden

  01.02.2022 Gemeinde, Gsteig

Aufgrund der Coronapandemie findet anstelle der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2021 am Sonntag, 13. Februar 2022 ein Urnengang statt.

ANITA MOSER
An den Gemeindeversammlungen können die anwesenden Stimmberechtigten vor der Abstimmung zu den einzelnen Geschäften noch Fragen stellen. Diese Möglichkeit wird von Bürgerinnen und Bürgern auch regelmässig genutzt. Dem Gemeinderat ist dieser politische Diskurs, der Dialog, ein grosses Anliegen. Aufgrund der Covid-19-Einschränkungen findet dieser Dialog für die Traktanden vom 13. Februar schriftlich statt. Wir haben dem Gemeinderat einige Fragen zu den einzelnen Traktanden gestellt und auch die Leserschaft war aufgerufen, uns Fragen zu den Traktanden zu schicken. Besonders viele – konkrete und spezifische – Fragen sind zur Umnutzung des ehemaligen Schulhauses Feutersoey eingegangen.

Zur Abstimmung kommen sieben Geschäfte (die an alle Stimmberechtigten verschickte Botschaft mit den Erläuterungen ist auch abrufbar auf der Homepage der Gemeinde Gsteig, www.gsteig.ch).

https://www.anzeigervonsaanen.ch/2021/ 04/zustimmung-aus-der-bevölkerungscheint-unbestritten.html-0


DARÜBER WIRD ABGESTIMMT

1. Gesundheitscampus Simme Saane mit Spital in Zweisimmen
«Soll der Gesundheitscampus Simme Saane mit einem Spital in Zweisimmen vertieft erarbeitet und bis spätestens Ende 2022 in einer verbindlichen Volksabstimmung vorgelegt werden?» Diese Frage wird sämtlichen Gemeinden im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen in einer Konsultativabstimmung vorgelegt. Fünf Gemeinden haben dem Traktandum bereits zugestimmt.

2. Ehemaliges Schulhaus Feutersoey
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1’600’000.– für die Realisierung von altersgerechten Wohneinheiten und überdachten Autoabstellplätzen sowie Umgestaltung des Spielbereichs.

3. Genehmigung des Budgets 2022
Festsetzung der Steueranlage, Liegenschaftssteuer, des Mäusefanggeldes und der Ansätze der wiederkehrenden Grundgebühren Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kehricht und Hundetaxe, ferner Orientierung über die Finanzplanung.

4. Abrechnung von Verpflichtungskrediten

5. Gstaad Saanenland Tourismus
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 100’000.– für die Ausrichtung jährlich wiederkehrender Beiträge von Fr. 20’000.– über die nächsten fünf Jahre.

6. Gstaad Marketing GmbH
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 412’500.– für die Ausrichtung jährlich wiederkehrender Beiträge von Fr. 82’500.– über die nächsten fünf Jahre.

7. Friedhof Gsteig
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 110’000.– für eine fachmännische Grabfeldsanierung.


TRAKTANDUM 2

Ehemaliges Schulhaus Feutersoey

Gibt es einen Bedarf an Alterswohnungen?
Dass der Gemeinderat einen Bedarf an Wohnraum für ältere Personen annimmt, basiert nicht auf dem Ergebnis einer konkreten Bedarfsabklärung, sondern beruht auf der Tatsache, dass die Anzahl älterer Leute stetig zunimmt und in der Gemeinde Gsteig entsprechende Wohnangebote fehlen.

Je nach Interesse und Bewerbungen kann sich der Gemeinderat aber auch die Vermietung an jüngere Personen vorstellen.

Entspricht der geplante Umbau mit der Erstellung von Wohnraum für ältere Personen den Bedürfnissen? Wäre zahlbarer Wohnraum für Familien nicht dringlicher?
Ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum für Familien ist sicher nicht weniger dringlich. Aber wie bereits in der Informationsbroschüre dargelegt, ist die zentrale Lage des Schulhauses Feutersoey mit einem bestehenden Lift für ältere, in der Regel nicht mehr so mobile Personen ideal.

Wird es im bestehenden Untergeschoss einen allgemeinen Wasch- und Trocknungsraum geben? Oder werden die Wohnungen mit einer Waschmaschine ausgestattet?
Angesichts der Grösse der einzelnen Wohneinheiten ist im Untergeschoss ein zentraler Wasch- und Trocknungsraum vorgesehen.

Wird es im bestehenden Untergeschoss Kellerabteile geben für die verschiedenen Mieter?
Selbstverständlich werden alle Wohneinheiten über ein eigenes Kellerabteil verfügen. Dies ist nicht zuletzt eine baugesetzliche Vorschrift.

Werden die geplanten Küchen standardmässig mit einem Geschirrspüler ausgerüstet sein?
Beim aktuellen Planungsstand ist dies noch nicht definitiv bestimmt worden. Bei den grösseren Wohneinheiten kann man damit rechnen, dass diese mit einem Geschirrspüler ausgestattet werden. Bei den kleineren Wohneinheiten käme aus Platzgründen – wenn überhaupt – ein kleiner Geschirrspüler zum Einsatz.

Werden die zu vermietenden Wohnungen teilweise mit Einbauschränken ausgerüstet sein? Gemäss den Plänen in der Infobroschüre sieht es nach Schränken aus. Oder eventuell sind das nur Ideen?
Fix eingebaut werden die Garderoben, Einbauschränke sind keine vorgesehen. Auf den Plänen sind lediglich mögliche Einrichtungsvarianten dargestellt.

Geht mit der Umnutzung die Infrastruktur (Garderoben, Duschen und WC-Anlagen) verloren, welche Veranstalter wie Arnenseelauf, Feutersoeyer Langlauf usw. nutzen konnten? Wenn Ja, führt dies zu einem weiteren Abbau von Veranstaltungen etc. in Feutersoey?
Ja, es wird Infrastruktur «verloren» gehen oder umgenutzt werden. Den Feutersoeyer Langlauf gibt es bereits seit einigen Jahren nicht mehr. Die Teilnehmer des Arnenseelaufes haben die Infrastruktur teilweise noch genutzt. Rund um das umgestaltete und umgenutzte Schulhaus werden inskünftig schon aus Platzgründen weniger Veranstaltungen stattfinden können. Feutersoey wird auf der anderen Seite belebt durch die Realisierung der geplanten Wohneinheiten.

Ist eine Veränderung des Standortes der Abfallcontainer eingeplant? Der Ist-Zustand mit Standort hinter dem Gebäude ist nicht befriedigend (schlecht zugänglich). Möglicher Standort bei der Einfahrt UG Zivilschutz oder Fahrradunterstand?
Diese Situation ist bekannt, weshalb ein anderer Standort vorgesehen ist. Dieser wird im Verlauf der Detailprojektierung noch genau definiert.

Wird die Zivilschutzanlage im UG noch betrieben/genutzt oder kann diese in Zukunft auch umgenutzt und als Nebenräume (Lager-/Kellerräume) genutzt werden?
Offiziell wird die Zivilschutzanlage nicht mehr betrieben, sie wird aber teilweise noch zur Lagerung von Zivilschutzmaterial genutzt. Im Rahmen der Umbauarbeiten ist deshalb eine teilweise Umnutzung für Nebenräume vorgesehen.

Rechnet die Einwohnergemeinde Gsteig mit einer Verzögerung des Umbauprojektes, da die ordentliche Gemeindeversammlung um rund zwei Monate verschoben werden musste?
Ja, es muss mit einer Verzögerung von mindestens zwei Monaten gerechnet werden.

Gibt es einen ungefähren Zeitplan, ab wann die ersten Wohnungen bezugsbereit sind? Vorausgesetzt die Stimmbürger stimmen dem Projekt zu.
Ein möglicher Bezugstermin wurde bewusst noch nicht festgelegt. Dies hängt insbesondere auch davon ab, wie sich die immer noch bestehenden Lieferschwierigkeiten und Preise von Baumaterial etc. entwickeln. Der Gemeinderat will nicht temporäre Höchstpreise für Material bezahlen, nur um an einem bereits früh bestimmten Tag x die Wohnungen fertigstellen zu müssen.

Was passiert mit dem Schulhaus, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Der Gemeinderat würde wahrscheinlich in einem Mitwirkungsverfahren in Erfahrung bringen wollen, welche Nutzungsform sich denn die Bevölkerung für das Schulhaus vorstellen könnte.


TRAKTANDUM 3

Budget 2022

Was passiert, wenn das Budget abgelehnt wird? Ist die Gemeinde dann noch handlungsfähig?
Ja, im Umfang der gebundenen Ausgaben.

Der Gemeinderat rechnet in den nächsten Jahren mit Defiziten. Ist in den nächsten Jahren eine Steuererhöhung fällig?
Kurz- und mittelfristig ist dies nicht vorgesehen. Im Finanzplan bis 2026 wurde mit keiner Steuererhöhung gerechnet. Die Ergebnisse der Jahresrechnungen in den nächsten Jahren werden aufzeigen, ob und wann allenfalls mit einer Steuererhöhung gerechnet werden muss.


ALLGEMEIN

An Urnenabstimmungen ist die Stimmbeteiligung in der Regel höher als bei Gemeindeversammlungen. Rechnen Sie mit Überraschungen?
Die Stimmbeteiligung wird zweifellos sehr viel grösser sein, was grundsätzlich positiv ist, weil dadurch eine repräsentativere Haltung der Stimmbevölkerung abgebildet wird. Demgegenüber fehlt jedoch der an einer Gemeindeversammlung so wichtige direkte Dialog von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Gemeinderat. Hier können die Diskussionen und Anträge eher zu Überraschungen führen als bei einer Urnenabstimmung. Indem wir die vorgelegten Geschäfte als nicht so brisant erachten, rechnen wir nicht mit Überraschungen.


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